Wenn sich in Ihrem Unternehmen wegen der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage bei mindestens 10% ihrer Beschäftigten Arbeitsausfälle abzeichnen, können Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Hierzu können Sie den Online Antrag unter folgendem Link verwenden:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Teil der am letzten Freitag beschlossenen Änderungen zum Kurzarbeitergeld ist, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter vollständig von der Agentur für Arbeit erstattet werden sollen.

Bitte führen Sie Aufzeichnungen über die tatsächlichen Arbeitsausfälle.

Details besprechen wir gern telefonisch mit Ihnen. Wichtig ist, dass Sie sich möglichst zeitnah online bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden.

Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit!