Unternehmen, Vereine und Solo-Selbständige die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche in den Monaten September – Dezember 2020 erlitten haben, bzw. bedingt durch den Beschluss vom 28.10.2020 im November von Schließungen oder Einschränkungen betroffen waren, sollten prüfen ob für sie ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht.
Für die aktuellen Unterstützungsprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Novemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe II“ können noch bis 31. Januar 2021 Anträge eingereicht werden.
Auch für den Monat Dezember ist eine weitere Förderung – ähnlich der Novemberhilfe (75% des Vorjahresumsatzes)- geplant. Im Jahr 2021 sollen Fixkostenzuschüsse im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III die wirtschaftliche Not in den Monaten Januar – Juni lindern. Details hierzu sind in den nächsten Tagen zu erwarten.
Gemeinsam haben wir mit einigen Mandanten in den letzten Wochen bereits entsprechende Anträge vorbereitet. Gern erörtern wir auch mit Ihnen die Möglichkeiten der Antragstellung bei einem Telefonat oder Online.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Steuerkanzlei Wingert & Wingert