Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antragsfristen für die Gewährung von Unterstützungsleistungen wie folgt verlängert:
- Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September – Dezember 2020): bis 31.03.2021
- November- und Dezemberhilfe: bis 30.04.2021
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III (November 2020 – Juni 2021) ist aktuell noch nicht möglich. Nach unseren letzten Informationen ist mit einer Beantragung nicht vor Ende Februar zu rechnen. Für besonders betroffene Unternehmen (insb. Einzelhändler) besteht die Möglichkeit der Stundung von Steuervorauszahlungen.