Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,- netto können bereits im Jahr der Anschaffung als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden.

Bei der Anschaffung hochwertigerer EDV Technik galt bisher eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Auf diese Nutzungsdauer waren die Anschaffungskosten zu verteilen.

Abschreibung von Computern 2021

Mit Schreiben vom 26.02.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass für Wirtschaftsjahre ab dem 31.12.2020 nur noch eine einjährige Nutzungsdauer gilt. Somit können zukünftige Investitionen in hochwertigere EDV Technik schneller abgeschrieben werden.

Details hierzu erläutern wir Ihnen gern.