Vereine – Ein Fall für sich
Die Freude am Vereinsleben wird nicht selten durch den ersten Kontakt mit dem Finanzamt getrübt.
Die große Anzahl von steuerlichen Sondervorschriften für Vereine macht diesen Bereich zu einem ganz eigenen. Auch in unserer Kanzlei. Durch jahrelange praktische Erfahrungen und intensive Fortbildungen unserer Mitarbeiter haben wir spezielle Kompetenzen für Sie erworben.
Wir können Sie daher sowohl bei den Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft beraten als auch bei der Besteuerung selbst.
Darüber hinaus klären wir mit Ihnen steuerliche Fragen zu Beschäftigungsverhältnissen und dem damit einhergehenden Lohnsteuerabzug, die Möglichkeiten öffentlicher Förderungen und den Voraussetzungen der Spendenbescheinigungen.
Auch bei Fragen, die durch die Anerkennung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereins für Förderer, Helfer und Mitarbeiter erwachsen sind wir für Sie da.