Zukünftig keine Fälligkeitshinweise für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
Liebe Mandantinnen und Mandanten, das Thüringer Finanzministerium hat uns gestern darüber informiert, dass ab dem 1. Quartal 2023 keine Schreiben zur Vorwegerinnerung an künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr versendet werden. Das Finanzamt erlässt Vorauszahlungsbescheide überwiegend im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung. Teilweise werden Vorauszahlungen auch auf Antrag festgesetzt. Die für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geschuldete Einkommen- [...]