Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2021 auf EUR 9,60 / Stunde.

Bereits zum 1. Januar 2021 wurde der Mindestlohn von zuvor EUR 9,35 auf aktuell EUR 9,50 / Stunde erhöht. Auch die nächsten Erhöhungen stehen bereits fest. So wird der Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 stufenweise auf dann EUR 10,45 angehoben.

Zu beachten ist, dass mit der Erhöhung zum 1. Juli 2021 auf EUR 9,60 / Stunde die maximale Arbeitszeit einer geringfügig beschäftigten Arbeitskraft (EUR 450,- monatlich) rechnerisch maximal noch 10,75 Stunden / Woche betragen darf. Wird diese Arbeitszeit überschritten liegt kein pauschal zu versteuerndes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr vor.

Details erläutern wir Ihnen gern.