Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig.
Meist macht der Kauf oder Verkauf die Bewertung des Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile nötig. Manchmal sind es Kreditgeber, die ihre Zusage von einer Bewertung abhängig machen. Auch das Steuerrecht verlangt für die Bestimmung der Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei einer Unternehmensübertragung die Bewertung des Unternehmensvermögens.
In all diesen Fällen können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierfür steht unserer Kanzlei in Mühlhausen, Unstrut Hainich Kreis ein umfangreiches, modernes Softwarepaket zur Verfügung.
Auch die Bewertung von Freiberuflerpraxen ist Teil unseres Leistungspakets.