Gerade, wenn es um das eigene Vermögen oder die eigene Firma geht, sollte man nichts dem Zufall überlassen.

Wir beraten Sie zu steuerlichen Aspekten bei

  • Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, etc.),
  • Verfügungen unter Lebenden (Schenkungen, Vermögensnachfolge),
  • gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Auch beim Entwurf der letztwilligen Verfügung / Testamentsgestaltung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Darüber hinaus kümmern wir uns ebenfalls um:

  • Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
  • Bewirkung der Auseinandersetzung unter mehreren Erben
  • Verwaltung des Nachlasses