Gerade, wenn es um das eigene Vermögen oder die eigene Firma geht, sollte man nichts dem Zufall überlassen.
Wir beraten Sie zu steuerlichen Aspekten bei
- Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag, etc.),
- Verfügungen unter Lebenden (Schenkungen, Vermögensnachfolge),
- gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Auch beim Entwurf der letztwilligen Verfügung / Testamentsgestaltung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Darüber hinaus kümmern wir uns ebenfalls um:
- Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
- Bewirkung der Auseinandersetzung unter mehreren Erben
- Verwaltung des Nachlasses