Im Interesse einer schnellen und günstigen Abwicklung, sind wir grundsätzlich darum bemüht, Streitigkeiten zwischen Ihnen und den Finanzbehörden auf dem Weg des Antrags oder Einspruchs geltend zu machen.
Sofern es aber einmal notwendig sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen aber natürlich auch vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.