Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

Denken Sie aktuell über kleinere Investitionen für Ihren Betrieb nach? Beachten Sie bitte dass der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 auf 800 Euro angehoben wird. Bis zum 31.12.2017 können Aufwendungen für Wirtschaftsgüter nur dann sofort abgeschrieben werden, wenn diese maximal 410 Euro kosten.

Details zu den steuerlichen Auswirkungen Ihrer geplanten Investitionen besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.