(steuerliche / betriebswirtschaftliche / rechtliche Beratung)

Die steuerlichen Beratungsleistungen werden Ihnen in der Regel nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der zu erwartende Zeitaufwand wird vorab mit Ihnen besprochen.

  • Beratung/Auskunft:

Mitarbeiter: ½ Stunde = 38,68 EUR (netto = 32,50 EUR)
Steuerberater: ½ Stunde = 65,45 EUR (netto = 55,00 EUR)

  • Fachgutachten

Die Erstellung von schriftlichen Gutachten berechnen wir, entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung, nach dem Gegenstandswert. Da der Aufwand für die Erstellung eines Gutachtens je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlich sein kann, sieht die Gebührenverordnung eine große Bandbreite vor.

Bei einem Gegenstandswert von EUR 10.000 beispielsweise können Ihnen Gebühren zwischen EUR 571,- (10/10) – EUR 1.713,- (30/10) entstehen (jeweils netto).

Aus diesem Grund ist eine individuelle Vorab – Vereinbarung unerlässlich.

Bei der Durchführung von Sonderprojekten oder langfristigen Beratungsleistungen können abweichende Gebühren mit Ihnen vorab vereinbart werden.