Gebäude oder Photovoltaikanlage bis zum 31.5. dem Unternehmensvermögen zuordnen!

2016-05-20T07:57:02+02:00Freitag, 20. Mai 2016|Kategorien: Allgemein|Tags: , , , |0 Kommentare

Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai Bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist es für den Vorsteuerabzug entscheidend, in welchem Umfang eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich vorliegt. Nur wenn eine zumindest teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt, ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug und in späteren Jahren gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung [...]