Neuregelung der Erbschaftsteuer
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Auch in Zukunft wird es grundsätzlich die Möglichkeit geben bei der Übertragung von Betrieben durch Erbschaft oder Schenkung das begünstigte Vermögen zu 85% (fünf Jahre Behaltefrist) oder ggf. sogar zu 100% (sieben Jahre Behaltefrist) [...]