Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%. Wird Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.