Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021

2021-02-08T15:53:55+01:00Montag, 8. Februar 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: , |0 Kommentare

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%. Wird  Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.