Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass ein Teilnehmer der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Dann doch lieber selber renovieren.
Wir wünschen allen Heimwerkern ein schönes Wochenende und heute viel Spaß beim Röblinglauf!